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Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde

Heilpädagogisches Zentrum

Wohnheim St. Michael

Das Wohnheim St. Michael ist eine vollstationäre Einrichtung in der Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 21 Jahren mit geistiger und mehrfacher Behinderung leben, die einer gezielten heilpädagogischen Betreuung, Förderung oder Erziehung bedürfen.


Die Einrichtung bietet als 7-Tage-Internat 27 Wohnplätze verteilt auf vier Wohngruppen für Kinder und Jugendliche. Jede Wohngruppe bewohnt einen in sich geschlossenen Wohn- und Lebensbereich mit den dafür notwendigen Räumen.


Die Kinder und Jugendlichen leben in Ein- und Zweibettzimmern. Die Räume sind nach den Wünschen und Bedürfnissen der dort lebenden Kinder und Jugendlichen gestaltet und tragen zu einer harmonischen und freundlichen Atmosphäre bei. 

Heilpädagogisches Zentrum

Kompetente Betreuung durch engagierte Mitarbeitende.

Jede Wohngruppe hat ein festes Personal, das die Kinder und Jugendlichen betreut. Wie viel Mitarbeitende in einer Gruppe arbeiten richtet sich danach wie viele Kinder welche Unterstützung benötigen. Das bedeutet, dass in jeder Gruppe Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Kinderpfleger*innen, Heilerziehungspflegehelfer*innen und Praktikant*innen etc. tätig sind. Wir arbeiten interdisziplinär. 

Heilpädagogisches Zentrum

Unser Angebot.

Es werden Kinder und Jugendliche aufgenommen,

  • bei denen die Aussicht besteht, dass die angebotene notwendige heilpädagogische Erziehung, Förderung und Betreuung positive Veränderungen erzielt,
  • deren Gesundheitszustand es ermöglicht, an der Mehrzahl der Aktionen des täglichen Lebens aktiv teilzunehmen und die nicht einer ständigen pflegerisch medizinischen Betreuung bedürfen,
  • die bereits die Schule oder eine schulvorbereitende Einrichtung besuchen,
  • die aufgrund ihres Entwicklungsstandes durch eine gezielte heilpädagogische Förderung zu einer Individualisierung, Selbstbestimmung, Leistungs- und Handlungsfähigkeit geführt werden können.


Kinder und Jugendliche, bei denen:

  • primär eine seelische Behinderung vorliegt,
  • eine Suchterkrankung vorliegt,
  • die Notwendigkeit einer dauerhaften medizinischen Versorgungs- und Überwachung besteht,
  • eine schwerste körperliche Behinderung vorliegt, die zur Erhaltung der Gesundheit ständige ärztliche Überwachung und/ oder medizinische Krankenpflege bedarf,
  • die Notwendigkeit einer Versorgung mit psychiatrischen Schwerpunkt vorliegt, (Dies können etwa Personen mit ausgeprägter Weglauftendenz, mit hohem Selbstgefährdungspotential, mit hoher Aggressivität oder hohem Fremdgefährdungspotential oder mit Verhaltensweisen sein, welche die Gemeinschaft akut gefährdet oder zerstört.)


können nicht aufgenommen werden.


Eine Aufnahme in unser Wohnheim ist ganzjährig möglich, soweit Plätze vorhanden sind.


Nach der Feststellung eines therapeutischen Bedarfs durch Diagnosen und Verordnungen der Ärzte wird für die entsprechende Behandlung durch Therapeuten unterschiedlichster Profession, wie z. B. Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, gesorgt sowie im Alltag durch regelmäßige Übungen mit Hilfe des Personals gefestigt. Zudem arbeiten in unserem Haus ein sozialpädagogischer und ein psychologischer Fachdienst.

Heilpädagogisches Zentrum

Aufnahmeverfahren.

In der Regel geschieht die Kontaktaufnahme von Seiten der Bezirke, Eltern, Sorgeberechtigten oder den Sozialdiensten der Jugendämter, Kliniken und durch ambulante Einrichtungen, wie Tagesstätten oder Schulen.


Medizinische, pädagogische und psychiatrische Gutachten, Arztbriefe, Anamnese, Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik, Schulzeugnisse helfen uns einzuschätzen, ob Ihr Kind bei uns richtig ist oder ob wir Ihnen Tipps geben können, wer Ihnen weiterhelfen kann.


Wir schauen uns die Unterlagen an und laden Sie und Ihr Kind zu einem Kennenlernen und einer Hausbesichtigung zu uns ein. Bevor ein Einzug stattfindet laden wir Ihr Kind zu einem Probewohnen oder einen Probenachmittag ein, um das Kind oder den Jugendlichen kennenzulernen und den Erstbedarf abschätzen zu können sowie eine Einschätzung darüber zu geben, ob das Kind bzw. der Jugendliche der Zielgruppe entspricht und eine erfolgreiche Hilfeplanung umsetzbar ist.


Das Probewohnen dauert in der Regel zwei bis drei Tage, davon soll mindestens an einem Tag die Maximilian-Kolbe-Schule besucht werden, wenn möglich.


Sind sich alle Beteiligten bezüglich der Aufnahme einig, erfolgt die Beantragung der Kostenübernahme beim jeweiligen Kostenträger, um die Leistungen abzuklären. Die Leistungen orientieren sich an der individuellen Lebenssituation und dem jeweiligen Bedarf der Bewohnenden sowie der Konzeption der Einrichtung.

Die Kosten für die Heimunterbringung übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger, in den meisten Fällen der zuständige Bezirk auf Grundlage der Eingliederungshilfe (§ 53 ff. SGB XII).

Heilpädagogisches Zentrum

Unser Team.

Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde

Franziska Lehnert

Einrichtungsleitung

Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde

Lida Hadidi Gilani 

stv. Einrichtungsleitung

Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde

Stefanie Müllich

Verwaltung

Arbeiten bei der Caritas

Heilpädagogisches Zentrum

Kontakt zu uns.

Heilpädagogisches Zentrum der Caritas

Wohnheim St. Michael

Rennleinsweg 6, 96215 Lichtenfels


Telefon: 09571 94791-10

Fax: 09571 94791-19

E-Mail: st-michael.hpz@caritas-ggmbh.de

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