Das Kathi-Baur-Pflegezentrum St. Heinrich befindet sich in in idyllischer Lage in Burgkunstadt, es umfasst 19 Doppel- und 46 Einzelzimmer und damit eine Gesamtkapazität an Pflegeplätzen für 84 Bewohner*innen.
Die Zimmer sind ausgestattet mit einem elektrisch verstellbaren Pflegebett, Kleiderschrank, Nachtkästchen sowie Tisch und Stuhl. Auf Wunsch können eigene Kleinmöbel mitgebracht werden. Anschlüsse für Telefon sowie Rundfunk- und Fernsehgerät sind vorhanden. Alle Zimmer verfügen über eine Schwesternrufanlage.
Kathi-Baur-Pflegezentrum
Im Kathi-Baur-Pflegezentrum St. Heinrich verstehen wir Pflege als zwischenmenschlichen Beziehungsprozess, der von gegenseitiger Toleranz und Respekt getragen wird. Der Bewohner steht mit seiner religiösen, sozialen, kulturellen, körperlichen und psychischen Verfassung im Mittelpunkt aller Überlegungen.
Caritas-Pflegezentrum
Wir bieten ganzheitliche Pflege und Versorgung, abgestimmt auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes einzelnen Bewohners.
Die besonderen Anforderungen sind für uns handlungsleitend bei der Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz.
Wir begleiten unsere Bewohner auf ihrem letzten Weg, damit auch am Lebensende menschenwürdiges Leben gelingt.
Kathi-Baur-Pflegezentrum
Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
Die Pflegekasse übernimmt einen pauschalen monatlichen Betrag für die pflegerische Versorgung, für Betreuungsleistungen und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Die Zuschusshöhe ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Der Eigenanteil, den ein Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern unabhängig von ihrem Pflegegrad zahlen alle Bewohner eines Heims den gleichen Eigenanteil (sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil).
Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 von der Pflegekasse einen Leistungszuschlag auf den Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen in Abhängigkeit der Dauer des Bezugs von vollstationären Leistungen.
Die Kosten für Investition, Unterkunft und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Eine genaue Auflistung unserer Heimkosten finden Sie hier:
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei vollstationärer Pflege im Rahmen der Kurzzeitpflege Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse für Pflege, Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 besteht für Kurzzeitpflege ein jährlicher Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse, ebenso auch für die Verhinderungspflege.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege durch die Pflegekasse können auch miteinander kombiniert werden.
Die Kosten für Investition, Unterkunft und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden
Eine genaue Auflistung unsere Kurzzeitpflegekosten erhalten Sie hier:
Kathi-Baur-Pflegezentrum
Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde
Unser Anspruch ist eine professionell hochstehende Pflege zu gewährleisten und das trotz Fachkräftemangel. Es ist an der Zeit, die Pflegeorganisation der Zukunft mit dem Konzept der Leading Nurse umzusetzen. Wir gestalten zusammen mit unseren Mitarbeitenden vor Ort die Praxis einer neuen Arbeitskultur für alle Berufsgruppen. Wir sorgen dafür, dass Bewohner*innen feste Ansprechpartner bekommen, die Kompetenzen der verschiedenen Fach- und Hilfskräfte optimal eingesetzt werden und die Organisationsstruktur der Pflege sich den neuen Herausforderungen stellen kann.
Kathi-Baur-Pflegezentrum
Kathi-Baur-Pflegezentrum St. Heinrich
Kirchleiner Str. 5, 96224 Burgkunstadt
Telefon: 09572 3804-0
Fax: 09572 3804-201
E-Mail: ah.burgkunstadt@caritas-ggmbh.de